SZ-Kommentar: Prantls Persilschein-Minister

Heute kommentierte Heribert Prantl auf sueddeutsche.de die Interpretation des NATO-Berichts von zu Guttenberg. Er wirft ihm dabei vor, Oberst Georg Klein dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auszuliefern. Aber lesen Sie ersteinmal selbst.

Prantl evoziert u.a. die Vorstellung, zu Guttenberg wüsste nicht so richtig, welche Dimensionen der Fall Klein hat. An dieser Stelle will muss ich versuchen, den Verteidigungsminister von diesem Vorwurf zu befreien, denn der Kommentar von Prantl arbeitet mit Ungenauigkeiten und Unklarheiten. So schreibt er, Guttenberg versuche, das Strafrecht beiseite zu schieben, indem er den Luftangriff als „militärisch angemessen“ bezeichnet. Dabei übersieht Prantl, dass dieses Argument das einzige ist, das Klein vom Vorwurf eines Kriegsverbrechens befreien könnte und somit ein politisches Statement des Ministers ist, mit dem er seinen Soldaten Rückendeckung gibt. Damit will zu Guttenberg ein Verfahren nach deutschem Strafrecht nicht verhindern, sondern eines nach dem deutschen Völkerstrafrecht (politisch-)argumentativ begleiten. Die Entscheidung, ob dem denn letztendlich auch so sei, liegt glücklicherweise bei der Justiz.

Es ist keine Katastrophe, wenn [strafrechtlich] ermittelt wird; es wäre eine Katastrophe für den Ruf der Bundeswehr und das deutsche Ansehen, wenn die von Oberst Klein befohlene Bombardierung, die bis zu 142 Zivilisten getötet hat, strafrechtlich nicht untersucht würde. (Einfügung sts)

Also ganz ehrlich: der NATO-Bericht spricht von 30-40 getöteten Zivilisten und maximal 142 Opfern. Wie kommt Prantl zu dieser Aussage?

Die von der Öffentlichkeit und der Politik geforderte klare Bezeichnung dessen, was dieser Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan ist, hat ja nun endlich eine Antwort erhalten: ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt. Das hat zur Folge,  dass das Völkerstrafgesetzbuch von 2002 zur Anwendung kommen kann und muss. Mit der Begriffsfindung hat der Verteidigungsminister also die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe selbst gefördert. Damit ist der Vorwurf Prantls entkräftet, Deutschland sei unwillig oder unfähig zu einer eigenen Rechtsprechung in diesem Fall (und Den Haag müsste den Fall an sich ziehen).

Zu guter Letzt. Als Persilschein kann die Aussage des Ministers definitiv nicht bezeichnet werden. Weder hat er das Recht, noch die Macht in diesem Fall der Justiz bei der Urteilsfindung, ich will mal sagen, behilflich zu sein. Diese „losen Reden“ dienen nunmal hauptsächlich der Unterstützung (und vermutlich auch Belehrung) der Soldaten im Einsatz, dass diese auch wirklich angemessen handeln und nach ihrem Einsatz auch wenigstens die Unterstützung der Politik in Deutschland erhalten.

 

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