Unnütze Rückendeckung?

Zu Guttenberg hat nun seinen Standpunkt zum Luftangriff bei Kunduz geändert und eine Neubewertung vorgenommen. Der Angriff sei „militärisch nicht angemessen“ gewesen, obwohl Oberst Klein „zweifellos nach bestem Wissen und Gewissen und zum Schutze seiner Soldaten“ gehandelt habe. Durch ihm neu vorgelegte Dokumente sei er nun zu einer neuen Einschätzung gekommen.

Um bei den Soldaten der Bundeswehr nicht seine Vorschusslorbeeren zu verlieren, sagte der Verteidigungsminister auch, er werde Oberst Klein „nicht fallenlassen“, was der Bundeswehrverband gleich begrüßte. In der Truppe scheint die Entlassung des Generalinspekteurs nicht sehr gut angekommen zu sein (Gegenmeinungen im Kommentarbereich willkommen, aber was ich so in Gesprächen gehört habe… Wieso bekommt er eigentlich kein Diszi, sondern zur Strafentlassung auch noch einen Zapfenstreich?), daher will sich der IBuK nun wohl eindeutig hinter seine Soldaten stellen. Klein steht ja auch symbolisch für alle anderen an der Hindukusch-Front, die jederzeit in einem ähnlichen Umstand landen können.

Problematisch dürfte es nun jedoch für Klein werden, da sein Handeln nach denVorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs zu Kriegsverbrechen augenscheinlich den Straftatbestand „Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung“ erfülle. Wird sich auch Karlsruhe bald dazu äußern?

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